Soziales Kindergeld - Das sagen die Parteien

Das Kindergeld wurde zum 1. Januar 2010 um je 20 Euro monatlich erhöht. Das bedeutet: Jetzt bekommen Eltern für das erste und das zweite Kind je 184 Euro Kindergeld, für das dritte Kind 190 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro Kindergeld im Monat. Auch der jährliche Kinderfreibetrag wurde von 6024 auf 7008 Euro angehoben. In der Politik werden aktuell die Anrechung von Kingergeld auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und die Höhe der Regelleistung des ALG II für Kinder diskutiert. 

Kind
  • Kindergeld: Familien unterstützen und fördern

Die Parteien im Bundestag haben zum Thema Kindergeld ganz unterschiedliche Meinungen. Zwar sind sich alle einig darüber, dass der Staat Familien fördern und Anreize schaffen muss, damit mehr Paare in Deutschland sich entscheiden, Kinder zu bekommen. Die Details sind jedoch umstritten. Eine kurze Zusammenfassung der verschiedenen politischen Positionen zum Thema Kindergeld finden Sie hier. 

Kindergeld - das will die Regierungskoalition

Kleinkinder
  • Anreize schaffen für mehr Kinder in Deutschland

CDU/CSU
Die Union hatte schon Anfang 2008 vorgeschlagen, das Kindergeld zu erhöhen: In der so genannten "Hamburger Erklärung"hatte das CDU-Präsidium gefordert, die Höhe des Kindergeldes und des Freibetrages abhängig vom Existenzminimumbericht festzugelegen. Außerdem sprach sich die CDU-Führung für eine Staffelung des Kindergeldes aus. In der Regierungskoalition mit der FDP wurde das Kindergeld 2010 erneut erhöht. Außerdem wurde die Einkommensgrenze für volljährige Kinder auf 8.004 Euro angehoben.

FDP
Um dafür zu sorgen, dass das Geld auch tatsächlich bei den Kindern ankommt, will die FDP das Kindergeld n Form von Gutscheinen auszahlen. Die stellvertretende Parteivorsitzende Cornelia Pieper hat vorgeschlagen, die nächste Kindergelderhöhung in Form von Bildungsgutscheinen statt wie bisher als Überweisung an die Eltern auszuzahlen. Die Gutscheine könnten beispielsweise in Kindertagesstätten oder Sportvereinen eingelöst werden. Piper stützt sich auf eine Umfrage, nach der zwei Drittel der Eltern lieber bessere Bildungs- und Förderungsmöglichkeiten für ihre Kinder hätten als eine Erhöhung des Kindergeldes.

Schon vor der Bundestagswahl hatte die FDP 200 Euro Kindergeld für jedes Kind gefordert. Außerdem forderten die FDP-Politiker in ihrem Steuerkonzept einen Steuerfreibetrag von 8000 Euro pro Person - unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Erwachsenen oder ein Kind handelt. Eine vierköpfige Familie müsste dann erst ab einem Familieneinkommen von 32.000 Euro Steuern zahlen. 

Kindergeld

Kindergeld - das will die Opposition

SPD
Die SPD kritisierte im Bundestagswahlkampf 2009, dass Kinder reicher Eltern über die Kinderfreibeträge stärker gefördert werden als Kinder von Eltern mit niedrigem und mittlerem Einkommen über das Kindergeld. Stattdessen stellte die SPD im Fall eines Wahlsiegs die Einführung eines einheitlichen Kindergrundfreibetrags in Aussicht. Somit würden Eltern beim Kindergeld und beim Kinderfreibetrag in gleicher Höhe gefördert, egal ob sie 20.000 oder 120.000 Euro verdienen. Die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages durch die schwarz-gelbe Bundesregierung werden kritisiert, da sie nach Ansicht der Sozialdemokraten das Problem der Kinderarmut nicht lösen. Begründung: Kindergeld wird mit Hartz-IV verrechnet. Auch von den höheren Freibeträgen können Empfänger von Hartz-IV nicht profitieren, da sie keine Steuern zahlen. Dagegen begrüßt die SPD den Ausbau des Kinderzuschlags durch dier Bundesregierung.

In der vergangenen Legislaturperiode waren die Sozialdemokraten zunächst gegen eine Erhöhung des Kindergeldes. Sie befürchteten, das Geld würde nicht bei den Kindern ankommen, sondern von den Eltern anderweitig ausgegeben. Die SPD sprach sich daher für zusätzliche Sachleistungen, einen höheren Steuerfreibetrag und mehr Betreuungsplätze aus. Eine Staffelung des Kindergeldes lehnten die SPD-Politiker zunächst ab. Die Begründung: jedes Kind ist gleich viel wert. Auf dem SPD-Bundesparteitag in Hamburg im Oktober 2007 entschieden die Delegierten, die maximale Bezugsdauer des Kindergeldes wieder auf 27 Jahre erhöhen zu wollen. Die Grenze war zu Beginn der Großen Koalition - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - auf 25 Jahre herabgesetzt worden. Die Forderung konnte jedoch nicht durchgesetzt werden.

Bündnis 90/ Die Grünen
Die Grünen halten die 2009 geltenden Regelsätze für zu gering, um den tatsächlichen Bedarf von Kindern und Jugendlichen abzudecken. Deshalb sprechen die Grünen sich dafür aus, den Kinderzuschlag auszuweiten und mit dem bisherigen Kindergeld zusammenzulegen. Der Gesamtbetrag soll bei maximal 350 Euro liegen. Alleinerziehende sollen einen erhöhten Zuschuss bekommen.

In der Vergangenheit lehnten die Grünen - ähnlich wie die SPD - eine pauschale Erhöhung des Kindergeldes ab. Stattdessen möchten sie das eingeplante Geld nutzen, um mehr Betreuungsangebote zu schaffen. Ihr Ziel: Ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem 1. Lebensjahr. Außerdem wollen die Grünen das Arbeitslosengeld II für Kinder erhöhen und die Anrechnung des Kindergelds beim ALGII abschaffen.

Die Linke
Die in den Koalitionsgesprächen zwischen CDU/ CSU und FDP beschlossene Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag wurde auch von der Linken begrüßt. Gleichwohl wurde auch eine Anhebung der Kinderregelsätze bei Hartz-IV gefordert, da das Kindergeld bei Hartz-IV angerechnet wird. Angestrebt wird ein Kinderregelsatz bei Hartz-IV von 300 Euro. 

Kindergeld und Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Das Kindergeld zählt bei Empfängern von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) grundsätzlich zum Einkommen und wird auf die Leistung angerechnet. Ein Leistungsempfänger bekommt also um so viel weniger ALG II, wie er Kindergeld bezieht. Im Einzelnen sieht die Regelung so aus:

Das Kindergeld für zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder ist als Einkommen dem jeweiligen Kind zuzurechnen, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird. Voraussetzung ist, dass der bezugsberechtigte Elternteil mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt und das Kindergeld zum Lebensunterhalt des Kindes einsetzt.
Rechtsgrundlage: SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

Kindergeld für volljährige Kinder zählt grundsätzlich zum Einkommen der Eltern. Es wird bei den Eltern aber nicht auf das ALG II angerechnet, wenn das Kind nicht mehr im Haushalt lebt, und das Geld nachweislich an das Kind weitergeleitet wird. Allerdings kann das Kindergeld in diesem Fall natürlich auf den Bedarf des Kindes angerechnet werden.
Rechtsgrundlage: Verordnung zum Arbeitslosengeld II

Die Anrechnung des Kindergeldes auf das ALG II bedeutet aber nicht, dass einer Bedarfsgemeinschaft damit weniger Geld zur Verfügung steht. Im Gegenteil: Die Regelleistungen des ALG II für Kinder sind höher als das Kindergeld. Sie betragen für Kinder bis 13 Jahre zurzeit 251 Euro und für Kinder ab 14 Jahren zurzeit 278 Euro, Alleinerziehende bekommen einen Zuschlag. Alle Leistungen lassen sich aus einer Tabelle in der Wikipedia ablesen.
Wikipedia: Regelleistung ALG II 

Weil so viele verschiedene Fallbeispiel möglich sind, dokumentiert die INSM hier einige wichtige Gerichtsurteile zur Anrechnung von Kindergeld auf das ALG II (Hartz IV).

"Wenn einem Elternteil Kindergeld für minderjährige Kinder gewährt wird, die nicht mit ihm in einem Haushalt leben, so ist dieses Kindergeld als Einkommen dieses Elternteils - nicht des Kindes selbst - anzurechnen mit der Folge, dass sich der Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II mindert."
Quelle: Sozialgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 10.10.2008, Az.: S 5 AS 103/07

"Einer Klägerin, die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gemäß §§ 59 ff. SGB III bezieht, und die die Kosten ihrer Unterkunft und Heizung nicht selbst aufbringen kann, ist das Kindergeld, das von ihren Eltern an sie weitergeleitet wird, im Rahmen der Leistungsgewährung nach § 22 Abs. 7 SGB II nicht als Einkommen anzurechnen. (…) Im Recht des SGB III ist anerkannt, dass Kindergeld nicht bedarfsmindernd anzurechnen ist."
Quelle: SG Gelsenkirchen, Urteil vom 12.09.2008, Az.: S 5 AS 242/07

"Kindergeld ist nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches II Einkommen des minderjährigen Kindes, soweit es von dem Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird. Verfügt das minderjährige Kind über hinreichendes Einkommen, um seinen Bedarf nach dem SGB II zu decken, scheidet es aus der Bedarfsgemeinschaft aus und der dann nicht benötigte Teil des Kindergeldes wird dem Kindergeldberechtigten abzüglich einer Versicherungspauschale von 30 Euro als Einkommen angerechnet."
Quelle: Bundessozialgericht, Urteil vom 18.06.2008, Az. B 14 AS 55/07 R 

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