Bildung Langzeit-Studis zahlen längst

Viele Bundesländer bitten Studenten, die sich Zeit nehmen, schon seit Jahren zur Kasse. Wer seine Regelstudienzeit deutlich überzieht, muss zahlen. Ein Ergebnis der Maßnahme: Die Zahl der so genannten Lebenszeit-Studenten ist zurückgegangen.

von Steffen Ermisch

Langzeitstudenten werden zur Kasse gebeten
  • Langzeitstudenten werden zur Kasse gebeten

Für Langzeitstudenten sind Studiengebühren nichts Neues. Baden-Württemberg bittet seine Langzeit-Studenten bereits seit 1998 zur Kasse. Ab dem fünften Semester über der Regelstudienzeit zahlen Studenten 511,29 Euro pro Semester. Inzwischen sind Langzeit-Gebühren in Deutschland die Regel: Nur noch Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg und Sachen verzichten darauf. In den anderen Ländern gilt folgende Faustregel: Wer die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschreitet muss etwa 500 Euro pro Halbjahr zahlen. Als Regelstudienzeit gilt die Semesteranzahl, in der das Fach bei zügigem und intensivem Studium absolvierbar ist. 

Pro forma - Studenten werden aussortiert

Laut dem Statistischen Bundesamt haben sich die Gebühreneinführungen deutlich ausgewirkt: Im Wintersemester 2003/04 waren von den fast zwei Millionen Studenten mehr als 124 000 im 15. oder einem höheren Fachsemester. Ein Jahr später - nachdem fünf Bundesländer Gebühren eingeführt hatten - waren es 28 Prozent weniger. In Nordrhein-Westfalen ging die Quote sogar um 43 Prozent zurück. Die Statistik stützt ein Argument der Befürworter von Langzeitstudiengebühren: Abstauber, die nur wegen des Semestertickets oder anderen Vergünstigungen eingeschrieben sind, müssen für die erschlichenen Vorteile zahlen.

Doch stehen Langzeitgebühren auch unter Kritik. So sieht das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE), das sich generell für Gebühren ausspricht, Teilzeitstudenten diskriminiert: Wer nebenher arbeite, etwa um schon Fuß im Berufsleben zu fassen, gelte automatisch als "Bummelstudent". Das Deutsche Studentenwerk verweist auf eine Sozialerhebung. Demnach bestrafe die Regelung beispielsweise Studenten, die einen Auslandsaufenthalt hinter sich (27 Prozent aller Langzeitsudenten) oder die Hochschule gewechselt haben (jeder Dritte). Häufigste Ursache für lange Jahre am Campus aber sei ein Wechsel des Studienfachs. Nach Meinung des Studentenwerks sei hier eine bessere Studienberatung gefordert, um Abhilfe zu schaffen.

Aus Sicht von Gebührengegnern ist außerdem problematisch: die Regelstudienzeit entspricht nicht der Durchschnittsstudienzeit - Beispiel Betriebswirtschaftslehre auf Diplom an der Uni Köln: Laut der zuständigen Fachschaft haben im Sommersemester 2005 lediglich ein Prozent die Regelzeit eingehalten. Die durchschnittliche Studiendauer betrage mit 14 Semestern in der BWL das Eineinhalbfache der Regelstudienzeit. 

Einnahmen verbleiben meist an den Hochschulen

Für Diskussionen sorgt auch die Frage, wie die zusätzlichen Einnahmen verwendet werden. Das CHE argumentiert: Kommt das Geld den Hochschulen zugute, haben diese ein finanzielles Interesse, viele Langzeitstudenten zu haben. Gehen die Mittel in den Landeshaushalt, haben aber die Hochschulen nichts davon. Diese widersprüchliche Logik des Systems ist kaum zu lösen. In der Praxis haben sich die meisten Bundesländer für die erste Variante entschieden. Die Mehreinnahmen sind im Studentenland Nordrhein-Westfalen mit jährlich 45 Millionen Euro am höchsten. Die bayerischen Hochschulen nehmen zusammengenommen 2,8 Millionen jährlich ein, in Rheinland-Pfalz ist es ähnlich.

Zweckgebunden sind die Einnahmen in der Regel nicht. Die Hochschulen dürfen über die Verwendung selbst bestimmen. Ohnehin machen sie nur einen geringen Teil des Budgets aus. In Hessen etwa liegen die Hochschulausgaben des Landes bei jährlich 1,2 Milliarden Euro. Dagegen ist das Volumen aus den Langzeitstudiengebühren mit 10 Millionen Euro verschwindend gering.

Die Gebührensysteme sind in den Ländern unterschiedlich gestaltet: Das baden-württembergische Modell arbeitet formal mit "Bildungsguthaben". Das Konstrukt: Das Studium kostet grundsätzlich Geld, aber jeder Student bekommt eine Gutschrift über eine bestimmte Semesteranzahl. Sie setzt sich aus der Regelstudienzeit und einem Polster von vier Semestern zusammen. Ähnliche Guthabensysteme haben in den Jahren 2003 bis 2005 Hessen, Sachsen-Anhalt, Bremen und Niedersachsen eingeführt.

Der Stadtstaat Bremen vergibt ein festes Guthaben von 14 Semestern. Auch in Thüringen, Hamburg, dem Saarland und Bayern gilt: Ab einer bestimmten Semesterzahl über der Regelstudienzeit muss gezahlt werden. Anders konzipiert sind die 2004 eingeführten "Studienkonten"-Modelle in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Jeder "Ersti" kriegt ein Konto über eine bestimmte Semesterwochenstundenzahl. Jedes Semester wird abgebucht. Das ist so gestaltet, dass das Konto erst nach etwa der 1,75fachen beziehungsweise 1,5fachen (NRW) Regelstudienzeit leer ist. Erst danach sind die Gebühren von 650 Euro fällig. 

Langzeitgebühren bleiben zum Teil trotz "Campus-Maut"

Die Langzeitgebühren bestehen in Hessen und Niedersachen trotz allgemeiner Gebühren fort und werden teilweise erhöht. Allerdings soll niemand doppelt bezahlen. Das heißt: Wer die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschritten hat, zahlt die "normalen" Studienbeiträge nicht mehr. Thüringen und Rheinland-Pfalz, die (noch) keine allgemeine "Campus-Maut" beschlossen haben, bleiben bei ihren Systemen. Dagegen halten Baden-Württemberg, NRW, Bayern, Hamburg und das Saarland die Langzeitgebühren ab 2007 für überflüssig. Denn dann greifen in diesen Ländern allgemeine Beiträge für alle.

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