Bildung Fordern und Fördern umgekehrt
Mit den Studiengebühren startet im April 2007 eine Art Tauschgeschäft: Die Studenten stocken den Haushalt ihrer Uni auf. Zurück fließt eine verbesserte Bildungsqualität. So fordern es die Gesetze der sieben Pionierländer. Ob das Geschäft funktioniert werden die nächsten Monate zeigen.

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- Einzug der Studiengebühren an deutschen Hochschulen
- Blick von oben auf Studenten in einem Hörsaal
Für die Generation Abi 2006 in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen hat der Ernst des Lebens begonnen. In doppelter Hinsicht. Einerseits gilt es, seit Oktober mit einem Studium den Einstieg in das Berufsleben vorzubereiten. Andererseits sind sie die ersten in Deutschland, die Studiengebühren an ihre Universitäten überweisen mussten. Im April folgen die älteren Semesterkollegen, dann auch in Hamburg, Bayern und Baden-Württemberg. Im Wintersemester 2007 gehen Hessen und das Saarland an den Start.
Mit den sieben Pionierländern ist die allgemeine Gebührenpflicht an deutschen Hochschulen eingezogen. Kaum ein Thema hat in den letzten Jahren zu derart kreativen Protestaktionen geführt. Studenten haben nicht nur Rektorate besetzt, sie wurden auch zu Flitzern oder zelteten in Botschaftsgärten, um bildungspolitisches Asyl in skandinavischen Ländern zu beantragen. Die Argumente: Damit würde für ärmere Schichten der Zugang zum Studium verbarrikadiert. Zudem könnten die ohnehin niedrigen Studierendenzahlen in Deutschland sinken und die Studiendauer steigen, weil das Geld mit studentischen Nebenjobs verdient werden müsse. Die Befürworter dagegen betonten, dass die Qualität des Studiums verbessert würde und dass das System gerechter sei, weil nicht mehr der Handwerker oder der Arbeiter für die Ausbildung der Elite zahlen muss. Zudem würde die Studiendauer nicht steigen, sondern sinken, weil die Studenten an einem zügigen Abschluss interessiert sind.
Der Weg für Studiengebühren In Deutschland wurde ausgerechnet mit einem Gesetz geebnet, das Gebühren verhindern sollte. Mit der sechsten Neufassung des Hochschulrahmengesetzes 2003 wollte die damalige Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn das Thema Studiengebühren für deutsche Hochschulen per se ausgeschlossen sehen. Es kam anders. Gegen die Novelle klagten sechs CDU-Regierte Bundesländer erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht.
Nach dem positiven Richterspruch 2005 gossen die Landesregierungen ihre Gebühren-Gesetze. Jetzt könnte es ein Wiedersehen vor Gericht geben. Ludwig Kronthaler, Richter am Bundesfinanzhof, hat sich die Gesetze angesehen und Punkte entdeckt, die unter Umständen nicht verfassungskonform sein könnten. Kronthaler, der Studiengebühren klar befürwortet, hat hier Korrekturen gefordert.
Jeder Cent für Qualität!
Die Gelder, die die Studenten zahlen, fließen nahezu vollständig an die Universitäten, wo sie einzig und allein zur Verbesserung der Ausbildungsqualität zur Verfügung stehen sollen. Der kleinere Teil des Geldes bleibt beim Hochschul-Rektor für übergeordnete Aufgaben. Der größere Anteil wird in den Fakultäten beziehungsweise den untergeordneten Institutionen eingesetzt.
Gemessen am Gesamtbudget, das eine Hochschule pro studentische Nase zur Verfügung hat, machen die Gebühren einen Anteil von etwa zehn Prozent aus. Allerdings können die Hochschulen über das Geld direkt verfügen, anstatt es über Planungstöpfe umständlich und bürokratisch beschaffen und verwalten zu müssen. Die Hochschulen sind in der Gebühren-Verwendung autark, solange dies der Bildungsqualität zugute kommt. Zum Beispiel könnten mit dem Geld Tutoren beschäftigt, der Bücherbestand erweitert, die Bibliotheken länger geöffnet oder die Seminarräume besser ausgestattet werden. Die Grenzen zwischen der Qualität dienlich und nicht dienlich sind dabei fließend und müssen von Fall zu Fall diskutiert werden. Dafür sehen die meisten Gesetze Gremien aus Hochschul-Verwaltung und Studenten vor, die gemeinsam entscheiden, wie die Gelder investiert werden.
Kredite für Hinz und Kunz
Die Studenten zahlen ab dem Sommersemester 2007 pro Semester in der Regel 500 Euro. In fünf Ländern ist die Gebührenhöhe gesetzlich festgelegt. Bayern und Nordrhein-Westfalen dagegen überlassen die Entscheidung über die Höhe den Universitäten.
Keinem Studenten soll ein Studienkredit verwährt werden. Das garantieren die so genannten Ausfallfonds, auf die die Kredit gebenden Landesbanken zurückgreifen können, wenn ein Student seinen Kredit nicht tilgen kann. Die Fonds speisen sich aus den Gebühren. Nach diesem Prinzip soll jeder Student einen Kredit erhalten, egal wie seine finanzielle Situation oder die seines Elternhauses ist. Kredite, die durchschnittlich mit sechs Prozent verzinst sind, bekommen die Studenten bei Landesbanken oder privaten Kreditinstituten.
Neun Bundesländer sehen genau hin
Neben Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, dem Saarland, Bayern und Baden-Württemberg plant vorerst kein anderes Bundesland Studiengebühren. Allerdings dürften diese Länder sehr genau beobachten, wie die Systeme in den Pionierländern greifen. Zwar lehnen die meisten die Gebühren nach wie vor ab, jedoch bleiben einige in Lauerstellung. So fordert der Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin ein gebührenfinanziertes Studium in Berlin. Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und PDS wird hierfür zumindest eine Option offen gehalten. Rheinland-Pfalz will eine Landeskinder-Regelung einführen: Studenten, die nicht im Land geboren sind, sollen zukünftig zahlen müssen. Auch in Schleswig-Holstein wird über die Einführung nachgedacht.
Jan Loleit
INSM
Das Reformportal


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