Arbeit Teure Kontrolle, hoher Aufwand

Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) will das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf bis zu zehn weitere Branchen ausweiten. Damit würde sich die Zahl der davon betroffenen Arbeitnehmer versechsfachen.

Um die Einhaltung der Mindestlöhne zu kontrollieren, wäre ein gigantischer Verwaltungsaufwand erforderlich. Er könnte der den Steuerzahler bis zu 3 Milliarden Euro kosten. 

Franz Müntefering (SPD)
  • Franz Müntefering (SPD)

Vor elf Jahren hat der Bundestag das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, kurz "AEntG" genannt, verabschiedet. Es erlaubt den Baubranchen, tarifliche Mindestlöhne zu vereinbaren, die vom Bundesarbeitsminister durch eine Rechtsverordnung für allgemein verbindlich erklärt werden können - und damit für in- und ausländische Beschäftigte auf deutschen Baustellen gelten, egal ob sie tarifvertraglich gebunden sind oder nicht.

Nachdem das Gesetz auch auf die Gebäudereinigung ausgedehnt wurde, plant der Bundesarbeitsminister nun einen neuen Vorstoß: Bis zu zehn weitere Branchen sollen in das Arbeitnehmerentsendegesetz einbezogen werden. Davon betroffen sind die Fleischverarbeitung, das Friseurhandwerk, die Gastronomie, der Einzelhandel, die Leiharbeit und die Postdienste. Alles in allem würde sich der Geltungsbereich des Entsendegesetzes damit von etwa 1,6 Millionen Arbeitnehmern auf 9,4 Millionen nahezu versechsfachen.

Wie allerdings soll das kontrolliert werden? Und durch wen? Schon hat die SPD-Seite in der Niedriglohnarbeitsgruppe der Koalition Überlegungen ins Spiel gebracht, sittenwidrig niedrige Löhne in Zukunft durch eine Mindestlohnbehörde zu kontrollieren. Aber der Aufbau einer neuen Bürokratie ist wahrscheinlich das letzte, was unsere Wirtschaft braucht. Er ginge in erster Linie zu Lasten kleiner und mittlerer Unternehmen. Denn der Kontrollaufwand zur Einhaltung von Mindestlöhnen wäre enorm.

Er beginnt zum Beispiel mit der Frage, welcher von den insgesamt fast 8200 Lohn- und Gehaltstarifverträgen für ein nicht-tarifgebundenes Unternehmen gültig ist. Andernfalls drohen langwierige Rechtsstreitigkeiten. Die Erfahrungen in der Bauwirtschaft zeigen, wie personalaufwändig die Kontrolle von Mindestlöhnen ist und trotzdem unzureichend bleibt. Würde man in weiteren Branchen einen Mindestlohn installieren, würde sich dieser Kontrollaufwand vervielfachen. 

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