Arbeit Ein Mindestlohn auch für Selbständige
Alle sprechen von Mindestlöhnen für Arbeitnehmer. Etwa von den 3 Euro Stundenlohn für die angestellte Friseuse. Wie verquer die derzeitige Diskussion verläuft, darauf hat die Präsidentin des Bundesverbandes der Selbständigen (BDS), Dorothea Störr-Ritter, in einem Namensbeitrag für "Die Welt" hingewiesen.
Über einen Mindestlohn für eine angestellte Friseuse in Ostdeutschland redet jeder, über ihren Chef spricht niemand. Muss es nicht auch Mindestlöhne für Selbständige geben? Natürlich nicht, das ist unsinnig. Es zeigt aber, wie einseitig diskutiert wird.

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Niemand fragt, was dem kleinen Friseur- oder Gärtnermeister am Ende eines Arbeitstages an Einkommen bleibt. Denn wenn vom Umsatz die Kosten abgezogen, Mitarbeiter und Sozialversicherungsträger bedient worden sind, sind viele Selbstständige froh, wenn ihnen gerade mal drei Euro pro Stunde an eigenem Gehalt übrig bleiben. Das liegt unter anderem daran, dass Selbstständige im Durchschnitt 59 Wochenstunden arbeiten und sich nur 15 Urlaubstage im Jahr genehmigen. Je länger sie aber abends im Büro, in der Praxis und im Laden bleiben, desto niedriger ist folglich der Stundenlohn. Bei gemeinsam arbeitenden Ehepartnern sieht es mitunter noch düsterer aus: Dort halbiert sich der Verdienst pro Kopf.
Würde sich Bundesarbeitsminister Olaf Scholz die Bruttojahreseinkommen der Selbstständigen ansehen, müsste seine Fürsorge auch jedem fünften Freiberufler gelten: Knapp 600 000 Selbstständige verdienen weniger als 7,50 Euro pro Stunde. 213 000 von ihnen kommen nicht einmal auf fünf Euro. Diese Selbstständigen, die anders als Angestellte auch im Urlaub und im Krankheitsfall keinen Mindestlohn bekommen würden, fragen sich angesichts der aktuellen Debatte, wofür sie eigentlich so lange arbeiten. Von Gesellschaft und Sozialpolitik automatisch als reich angesehen, leben rund 100 000 unter der gesetzlichen Pfändungsgrenze. Vom unternehmerischen Risiko, von drückenden Schulden, psychischen Belastungen und fehlenden Wochenenden wollen wir gar nicht reden. Schlecht verdienende Selbstständige, die sich mit sozialversicherungspflichtigen Angestellten vergleichen, müssten heute schon zu dem Schluss kommen, dass sich Selbstständigkeit finanziell nicht lohnt; bezogen auf den Stundenlohn sind ihre Opportunitätskosten zu hoch. Bei rationaler Erwägung müssten sie ins Angestelltenlager überwechseln, um dort einen staatlich vorgegebenen höheren Lohn zu erhalten - gespickt mit Lohnzusatzleistungen und Trinkgeld, das Inhaber von Friseurläden auch seltener bekommen als ihre Angestellten.
Natürlich ist Selbstständigkeit meist eine Lebensentscheidung, die sich rein ökonomischer Betrachtung entzieht. Selbstständige, die nachts Angebote schreiben und am Wochenende die Buchhaltung machen, sind sich ihrer tatsächlichen Arbeitszeit - und des niedrigen Gegenwerts in Form von Lohn - oft nicht bewusst. Doch das ist Selbstausbeutung. Welche Maßnahmen hat sich also die Bundesregierung für Selbstständige in solch prekären Verhältnissen ausgedacht?
Wenn der Staat Mindestlöhne einfuhren möchte, müsste er auch die Preise der selbstständigen Friseurmeister festlegen. Dazu müsste er die Kosten durchleuchten, Qualitätsstandards setzen und kontrollieren, ob sich alle daran halten. Vor allem aber müsste er die Kunden zwingen, die vorgegebenen Preise fürs "Waschen, Legen, Fönen" auch zu zahlen. Kein überzeugter Marktwirtschaftler kann solch einen Radikalschnitt ernsthaft fordern - aber genau daran sieht man die Widersinnigkeit des Vorhabens. Was man für Angestellte mühsam bürokratisch zusammenzimmert, dürfte man deren Arbeitgebern und selbstständigen Kollegen nicht verwehren. Es sei denn, die Politik bekennt offiziell, dass Selbstständige eben nur Bürger zweiter Klasse sind, die schon irgendwie zurechtkommen.
Wir alle hätten gern mehr Geld. Doch so, wie sich der Friseurmeister bewusst für die Selbstständigkeit entschieden hat und die Konsequenzen der Marktverhältnisse tragen muss, hat auch die Friseuse ihre Berufswahl zu verantworten. Kommt der Mindestlohn, wird die Geschichte wahrscheinlich so enden, wie es Jungunternehmer bisweilen heute schon praktizieren: Er verzichtet zugunsten seines Mitarbeiters auf einen Teil seines Lohns. Der Angestellte bekommt nun 7,50 Euro, für den Firmenchef bleiben drei Euro übrig - brutto. Ist das solidarisch und gerecht?
INSM
Das Reformportal


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