Arbeit Ein Blick über den Tellerand
Viele Fürsprecher eines Mindestlohns in Deutschland argumentieren mit dessen positiven Entwicklungen in anderen Staaten. Denn was in anderen Ländern funktioniert, kann ja für Deutschland nicht schlecht sein. Dieser Vergleich ähnelt jedoch dem von Äpfeln und Birnen.

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- Frankreich: gesetzlicher Mindestlohn seit 1950
Der Grund ist einfach: In den Ländern, in dem es bereits einen Mindestlohn gibt, wurde die Frage nach der inhaltlichen Ausgestaltung des Mindestlohns ganz unterschiedlich beantwortet. Daher macht es wenig Sinn, auf die Erfolge eines Mindestlohns in anderen Ländern zu verweisen.
Im Jahr 2005 hatten 18 von 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn, der von 116 EUR (Lettland) bis 1.541 EUR (Luxemburg) reicht. In einigen anderen Staaten bestehen Branchen- und andere Regelungen. Mit Ausnahme der USA passen die meisten westlichen Länder die Mindestlöhne regelmäßig an die gestiegenen Lebenshaltungskosten an.
In allen Ländern gibt es zudem unterschiedliche Ausgestaltungen beispielsweise in Form von Staffelungen nach Alter, Berufserfahrung oder Qualifikationen, sowie Ausnahmen für gering qualifizierte Arbeitnehmer oder Jugendliche.
Auch was die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns angeht, gehen die Länder unterschiedliche Wege. Während in manchen Ländern, wie zum Beispiel Frankreich nur geringe Geldstrafen bei Nichteinhaltung verhängt werden, belassen es die Niederlande bei Appellen an die Arbeitgeber. In Irland drohen dagegen bei Nichteinhaltung sogar Gefängnisstrafen.
Wie man sieht lassen sich bei einem Blick über den deutschen Tellerrand vor allem die vielfältigen Ausgestaltungsmöglichkeiten eines Mindestlohns erkennen. Es macht jedoch wenig Sinn bei der Forderung nach einem Mindestlohn pauschal auf die positiven Erfahrungen im Ausland zu verweisen. Viele beschäftigubngspolitisch erfolgreiche Länder wie etwa Österreich, Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden haben zudem keinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn.
Das Beispiel Frankreich:
In Frankreich gilt seit 1950 ein gesetzlicher Mindestlohn. Der damals unter dem Namen SMIG ("salaire minimum interprofessionel garanti") eingeführte Garantielohn wurde 1970 durch den bis heute gültigen SMIC ("salaire minimum interprofessionel de croissance") ersetzt. Dies ist ein wachstumsorientierter Mindestlohn, der sich an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung orientiert. Der SMIC gilt für alle über 18jährigen. Einschränkungen gelten für Jüngere oder Auszubildende in unterschiedlicher Höhe sowie für Behinderte.
Kritiker wie Hans-Werner Sinn vom ifo-Institut sehen in der Höhe des Mindestlohns eine Ursache für die hohe Jugend-Arbeitslosigkeit in Frankreich, die ein Auslöser für die Vorstadtkrawalle im Jahr 2005 war. Die Jugendarbeitslosenquote stieg in den vergangenen drei Jahren um 2,2 Prozentpunkte - nach einer kräftigen Anhebung des Mindestlohns um ein Fünftel.
Der SMIC erhöht sich automatisch um die gemessene Inflation, wenn diese einen Wert von 2 % übersteigt. Außerdem legt eine Kommission bestehend aus Vertretern der Regierung, der Arbeitgeber und der Gewerkschaften jährlich eine Empfehlung über die zukünftige Entwicklung des Mindestlohns vor. Die Regierung entscheidet anschließend unabhängig, in welchem Maß sie den Mindestlohn an die gesamtwirtschaftliche und die Lohnentwicklung anpassen will. Erhöhungen erfolgen jeweils zum 1. Juli eines Jahres.
Seit 1. Juli 2006 beträgt die Höhe des Mindestlohns in Frankreich 8,27 Euro pro Stunde. Bei der französischen 35 Stundenwoche ergibt dies einen wöchentlichen Lohn von 289,45 Euro Brutto und im Monat 1 254,28 Euro Brutto. Der SMIC wird von ca. 12,4% der Beschäftigten in Frankreich in Anspruch genommen. Diese 12,4% entsprechen circa 2,9 Millionen beschäftigten (Stand 2006). Um sicherzustellen, dass Arbeitgeber ihrer Arbeitnehmer auch wirklich mindestens nach dem SMIC- Tarif entlohnen, werden Arbeitgeber die gegen das Gesetz verstoßen mit Geldstrafen ab 1500 Euro pro unrechtmäßig entlohnten Arbeitnehmer geahndet.
Immer wieder wird die Lohnfindung auch zum Wahlkampfthema. Die Erhöhung des Mindestlohns ist regelmäßig ein beliebtes Wahlkampfversprechen von Politikern. So 1995, als sich beide Präsidentschaftskandidaten für eine Verdoppelung des Mindestlohns aussprachen. Ähnliches ist auch im Präsidentschaftswahlkampf 2007 zu beobachten.
Das Beispiel Großbritannien:
1999 führte die zwei Jahre zuvor gewählte Labour-Regierung unter Premierminister Tony Blair erstmals einen gesetzlichen Mindestlohn ("National Minimum Wage", NMW) ein. Damals betrug das Wirtschaftswachstum - anders als in Deutschland - ca. 2,8 Prozent und die Arbeitslosenquote betrug 5,3 Prozent. Heute liegt die Lohnhöhe (Stand: Oktober 2006) bei 5,35 Pfund bzw. 7,86 Euro. Insgesamt 1,3 Millionen Menschen beziehen laut britischer "Low Pay Commission" den Mindestlohn. Niedrigere Löhne existieren jedoch für unter 22jährige sowie für ältere Angestellte während der ersten sechs Monate in einem neuen Job, wenn gleichzeitig eine Weiterbildungsmaßnahme belegt wird.
Die "Low Pay Commission" übt wesentlichen Einfluss auf die Mindestlohngestaltung aus, wobei sie unabhängig aus je drei Vertretern der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Gewerkschaften zusammengesetzt ist. Sie gibt jährlich, im März einen Bericht heraus. Basierend darauf enthält der Bericht auch Empfehlungen für die künftige Höhe des Mindestlohnes, den dann die Regierung im Oktober eines jeden Jahres umsetzt. In Großbritannien sank die Arbeitslosigkeit von 6,2 % im Jahr 1998 auf 4,7 % bis 2004 auf Grund des anhaltenden Wirtschaftswachstums.
Vom Mindestlohn ist in Großbritannien jedoch nur eine kleine Minderheit (ca. 1,4%) überhaupt betroffen. Dies liegt an der Staffelung des Mindestlohns nach verschiedenen Gruppen. Dadurch ist das Lohnniveau in praktisch allen Fällen unterhalb des Marktlohns. Aus diesem Grund ist auch Rückgang der Arbeitslosigkeit kaum bis gar nicht auf die Einführung des Mindestlohns zurückzuführen.
Am Beispiel England lassen sich auch die weiteren Auswirkungen eines Mindestlohns zeigen: Einmal eingeführt, ist er nicht mehr zu bremsen. Wenn er einmal eingeführt wird, dann wird er auch weiter steigen. Diese Dynamik ist in England zu beobachten. Der Mindestlohn ist dort seit seiner Einführung schneller gestiegen als der Durchschnittslohn. Während der Anteil des Mindestlohns am Durchschnittseinkommen noch im Jahr 2000 gerade mal gut 35 Prozent ausmachte, waren es nur vier Jahre später bereits fast 40 Prozent. (Quelle: European Industrial Relations Observatory, August 2005)
INSM
Das Reformportal


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