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Mehrwertsteuerchaos

BFH Mehrwertsteuerurteil: Hommage an Loriot

Der Bundesfinanzhof (BFH) quatscht ins Essen. In bester Loriot-Tradition veröffentlichte der BFH am 24. August 2011 ein Urteil zur feinsinnigen Unterscheidung von Essenslieferung oder Restaurationsleistung und zeigt damit unfreiwillig die Absurdität des deutschen Umsatzsteuersystems.

23. August 2011

BFH quatscht ins Essen 7 Prozent oder 19 Prozent?

Imbissstände dürfen demnach ihre Speisen zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent verkaufen, wenn den Kunden lediglich behelfsmäßige "Verzehrvorrichtungen" zur Verfügung stehen und die Speisen nur im Stehen eingenommen werden können. Sobald den Gästen aber zusätzliches Mobiliar bereitgestellt wird, werden die vollen 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig.

Trotz der Freude über die unbeabsichtigte Hommage an Loriot hält INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr die Entscheidung des BFH für nicht zielführend. "Der Versuch einer Vereinfachung ist gescheitert". Er fordert daher erneut "16 Prozent auf alles! Egal, ob man seine Curry-Wurst am liebsten im Sitzen, Stehen oder Liegen isst."