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Prof. Dr. Johann Eekhoff "Sozialausgleich über Steuern ist billiger"

Den Beitrag der Arbeitnehmer zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr nach dem Lohn zu bemessen, sondern auf eine Pauschale umzustellen, sei sinnvoll, schreibt Wirtschaftswissenschaftler und INSM-Botschafter Johann Eekhoff in einem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Die bestehende Umverteilung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung sei ungerecht. Die INSM fasst den Beitrag von Prof. Dr. Johann Eekhoff zusammen.

  • 11. November 2009

„Der Lohn zeigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Versicherten nur unvollständig an, weil ein erheblicher Teil der Versicherten zusätzliche Einkünfte erzielt. Somit treten Fälle auf, in denen ein Versicherter aufgrund seines geringen Arbeitslohns einen ermäßigten Beitrag zahlt, obwohl sein Gesamteinkommen höher ist als das Einkommen anderer Versicherter, die für ihn mitzahlen.“ Auch würden Versicherte mit einem Lohneinkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 3675 Euro innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung alle als gleich leistungsfähig angesehen – anders als im Steuersystem. Der wesentliche Unterschied einer Kombination aus Gesundheitspauschale und Steuerzuschuss: Künftig sollen die Bezieher niedriger Einkommen einen sozialen Ausgleich nicht mehr ausschließlich von den übrigen Versicherten erhalten, sondern von allen Steuerzahlern.

"Der soziale Ausgleich wird gerechter gelöst"

„Die Pauschale stellt zunächst einmal sicher, dass die Versicherung eine angemessene Vergütung für ihre Leistungen erhält, unabhängig davon, ob sie viele Versicherte mit hohen oder mit niedrigen Löhnen hat. Der Steuerzuschuss kommt gezielt denen zugute, die wirklich ein zu geringes Gesamteinkommen haben“, erklärt Eekhoff. „Für die ärmsten Bürger, nämlich die Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II, werden die Beiträge heute schon aus Steuergeld gezahlt.“ Der soziale Ausgleich werde durch die Pauschale nicht nur auf der Seite der Empfänger, sondern auch auf der Seite der Träger der Sozialleistungen, nämlich der Versicherten mit überdurchschnittlichen Löhnen, gerechter gelöst: „Gegenwärtig muss die Mittelschicht in der gesetzlichen Krankenversicherung zu stark zum Ausgleich beitragen, weil die Belastung der hohen Einkommen oben gekappt wird. Im Steuersystem werden dagegen gerade die höchsten Einkommen am stärksten belastet.“

Betrachte man nur den Arbeitnehmerbeitrag, betrage das gegenwärtige Umverteilungsvolumen der gesetzlichen Krankenversicherung etwa 24 Milliarden Euro pro Jahr, rechnet Eekhoff. Für die künftige Umverteilung über das Steuersystem seien dagegen nur etwa 16 Milliarden Euro notwendig, weil unberechtigte Zahlungen vermieden werden. Eekhoff: „Die Umstellung auf Steuerzuschüsse erfordert praktisch keine Steuererhöhung. Für das Jahr 2010 war bereits ein Bundeszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung von 11,5 Milliarden Euro vorgesehen. Zusätzlich sollen weitere etwa 4 Milliarden Euro als Defizitausgleich gewährt werden. Damit ist schon der Betrag erreicht, der für den Sozialausgleich eingesetzt werden müsste“

Quelle

FAZ vom 11.11.2009
Der vollständige Artikel ist kostenpflichtig erhältlich im Frankfurter Allgemeine Archiv.

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