Vertrauensfrage
Die Vertrauensfrage ist in Artikel 68 des Grundgesetzes (GG) geregelt. Demnach kann der Bundeskanzler den Bundestag per Antrag auffordern, ihm das Vertrauen auszusprechen. Erhält er für diesen Antrag nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Parlaments, dann kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen und Neuwahlen ausschreiben. Allerdings nur dann, wenn kein neuer Bundeskanzler gewählt wird. Die Vertrauensfrage ist die einzige verfassungsrechtliche Möglichkeit, den Bundestag vorzeitig aufzulösen.
Die Vertrauensfrage ist in vielen Demokratien verfassungsrechtlich geregelt. Sie gilt als Mittel des amtierenden Regierungschefs, um sich der Unterstützung der Parlaments-Mehrheit zu versichern. In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Vertrauensfrage bislang viermal gestellt: 1972 durch Willy Brandt (SPD) zur Ostpolitik, 1982 durch Helmut Schmidt (SPD) zur Wirtschaftspolitik, ebenfalls 1982 durch Helmut Kohl (CDU) und 2001 durch Gerhard Schröder (SPD) zum Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan.
Der Bundestag ist in der Geschichte der Bundesrepublik bislang zweimal aufgelöst worden und zwar in den Jahren 1972 und 1983.
INSM
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