Lexikon

Steuerreform

Nach dem Regierungswechsel 1998 hat die Bundesregierung eine Vielzahl von steuerlichen Reformprojekten verwirklicht: Das Steuerentlastungsgesetz 1999 bis 2002, die Ökosteuerreform, das Familienentlastungsgesetz sowie das Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz). Diese Reformen haben das deutsche Steuerrecht tiefgreifend verändert.

Mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999 bis 2002 wurden nur erste vorsichtige Schritte zur Senkung von Einkommen- und Körperschaftsteuer getan, das nachfolgende Steuersenkungsgesetz hat diesen Reformansatz wesentlich konsequenter fortgeführt. Die Effekte beider Reformen zusammengenommen, sinkt der Eingangssteuersatz der Einkommensteuer schrittweise von 25,9 Prozent auf 15 Prozent, der Spitzensteuersatz reduziert sich von 53 Prozent auf 42 Prozent. Außerdem wird die Unternehmensbesteuerung vollständig umgestellt. Seit 2001 gibt es bei der Gewinnausschüttung keine Körperschaftsteuergutschriften mehr. Damit die Dividenden trotzdem nicht wesentlich höher belastet werden als die übrigen Einkommen, werden sie nur zur Hälfte in das zu versteuernde Einkommen einbezogen (Halbeinkünfteverfahren).

Zudem wurden der Körperschaftsteuersatz mit Beginn des Jahres 2001 auf 25 Prozent gesenkt und gleichzeitig die steuerlichen Vorschriften zur Gewinnermittlung bei den Unternehmen verschärft. Vereinfacht ausgedrückt, zahlen die Unternehmen zwar niedrigere Steuersätze, aber andererseits steigt die Bemessungsgrundlage. Die effektive Entlastung der Betriebe fällt deshalb geringer aus, als dies aufgrund der Tarifsenkungen zunächst den Anschein hat. Rechnet man diese beiden gegenläufigen Effekte gegeneinander auf, ergibt sich aus dem Steuerentlastungsgesetz 1999 bis 2002 per Saldo nur für die privaten Haushalte eine echte Entlastung. Dagegen wird das Steuersenkungsgesetz sowohl die Privathaushalte als auch die Wirtschaft entlasten. Insgesamt verzichtet der Staat durch das Steuersenkungsgesetz in den Jahren 2001 bis 2005 auf fast 93 Mrd. Euro an Steuereinnahmen.

Das Familienentlastungsgesetz ergänzt die beiden oben genannten Reformprojekte um die spezielle Berücksichtigung der Lasten der Kindererziehung im Einkommensteuerrecht. Einschließlich der noch nicht verabschiedeten 2. Stufe wird das Gesetz zur Familienförderung zu einer jährlichen Entlastung der privaten Haushalte von rund 4,1 Mrd. Euro führen.

Durch die Ökosteuerreform wird die Mineralölsteuer auf Benzin und Dieselkraftstoffe bis 2003 schrittweise um insgesamt 15 Cent pro Liter erhöht. Auf Heizöl ist eine einmalige Anhebung um 2 Cent erfolgt. Außerdem steigt die Besteuerung von Erdgas um 0,16 Cent je Kilowattstunde. Zusätzlich wurde eine Stromsteuer eingeführt, die bis 2003 auf maximal 2 Cent je Kilowattstunde ansteigt. Insgesamt fließen dem Bund dadurch im Zeitraum 1999 bis 2003 Mehreinnahmen in Höhe von mehr als 50 Mrd. Euro zu.

Die Bundesregierung hat aber bereits Schritte unternommen, um diese finanziellen Mehrbelastungen der Bürger wenigstens teilweise zu dämpfen. So sollen die Einführung einer Entfernungspauschale für Berufspendler und ein einmaliger Heizkostenzuschuss zwischen 2001 und 2004 zu jährlichen Entlastungen zwischen 0,9 und 1,6 Mrd. Euro führen. (Br)

zum Blog

Pressespiegel

weitere Meldungen