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Rentenberechnung

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Grafik: Entwicklung des aktuellen Rentenwerts

Der individuelle Rentenanspruch berechnet sich aus persönlichen Entgeltpunkten und aktuellem Rentenwert. Zum Verrentungszeitpunkt werden zunächst die individuellen Beitragszeiten ermittelt und je Versicherungsjahr Entgeltpunkte bestimmt. Ein Durchschnittsverdiener erhält für eine ununterbrochene Beitragszahlung einen Entgeltpunkt pro Jahr. Wer nur Teilzeit arbeitet oder überdurchschnittlich verdient, erhält im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst weniger oder mehr Entgeltpunkte pro Jahr.

Gewichtet wird die Summe der Entgeltpunkte mir dem Zugangsfaktor. Der beträgt bei einem regulären Rentenzugang mit 65 Jahren 1,0 und mindert sich bei einer vorgezogenen Rente um 0,003 je Monat vorzeitig bezogenem Altersruhegeld. Anschließend wird die Summe der gewichteten Entgeltpunkte mit dem Rentenfaktor multipliziert, er beträgt für die Altersrente grundsätzlich 1,0.

Ein Durchschnittsverdiener mit 45 Beitragsjahren (Eckrentner) kommt entsprechend mit Erreichen der Altersgrenze auf 45 Entgeltpunkte. Multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert von derzeit 26,27 Euro für Westdeutschland (23,09 Euro für die neuen Bundesländer) ergibt sich eine monatliche Rente eines Eckrentners von 1.182,15 Euro (West) respektive 1.039,05 Euro (Ost).

Die jährliche Rentenanpassung erfolgt über den aktuellen Rentenwert, die persönlichen Zugangsfaktoren bleiben von der Dynamisierung unberührt. Wegen der schwachen Entwicklung der Durchschnittsentgelte und der Anwendung der "Renten-" und "Nachhaltigkeits-"Faktoren kam es zum 1. Juli 2004, 2005 und 2006 zu keiner Rentenerhöhung. Mitte 2007 wurden die Renten wieder um 0,54 Prozent angehoben; nach der Rentenformel ergäbe sich zum 1. Juli 2008 ein Plus von 0,46 Prozent. Durch das vorübergehende Einfrieren des Riester-Faktors soll es aber nach dem Willen der Bundesregierung einen Zuwachs um 1,1 Prozent für die Rentner geben. (Pi)

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