Personalzusatzkosten/Lohnnebenkosten
Zu den Personalzusatzkosten zählen alle Aufwendungen der Arbeitgeber für die Mitarbeiter, sofern diese Aufwendungen nicht im direkten Zusammenhang mit der tatsächlich geleisteten Arbeit stehen. Deshalb werden die Personalzusatzkosten auch "der zweite Lohn" genannt.
Vier Arten von Personalzusatzkosten
Die Zusatzkosten gliedern sich nach der amtlichen Arbeitskostenstatistik in vier Positionen. Dabei sind die Vergütung arbeitsfreier Tage (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, an Feiertagen und während des Urlaubs gezahltes Gehalt) und die Sonderzahlungen (beispielsweise Vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld, zusätzliches Urlaubsgeld) im Jahresverdienst enthalten. Obendrauf kommen noch die Aufwendungen für Vorsorgeeinrichtungen (Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich Unfallversicherung, betriebliche Altersvorsorge) und die sonstigen Personalzusatzkosten (Abfindungen, Kosten der Aus- und Weiterbildung, Aufwendungen für betriebliche Einrichtungen wie Kantinen oder Kindergärten etc.).
Der „erste Lohn“
Das Pendant zu den Personalzusatzkosten ist die rechnerische Größe "Entgelt für geleistete Arbeit", also das so genannte Direktentgelt oder auch "der erste Lohn". Hierzu rechnet das IW Köln – im Gegensatz zur amtlichen Statistik – auch die leistungs- und erfolgsabhängigen Sonderzahlungen, da diese keine Sozialleistungen darstellen, sondern Ausweis guter Arbeit sind.
Die Personalzusatzquote
Bezieht man die Personalzusatzkosten auf das Direktentgelt, erhält man die Personalzusatzkostenquote. Sie betrug im Jahr 2009 in der westdeutschen Industrie 72,4 Prozent. Mit anderen Worten: Auf jeden Euro, den ein Arbeitnehmer an Lohn für tatsächlich geleistete Arbeit erhielt, mussten die Unternehmen noch einmal über 72 Cent für soziale Extras drauflegen.
(Sch/ Stand: Mai 2010)
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