Ich-AG
Die Förderung nach dem Ich-AG-Modell ist zum 30.06.2006 ausgelaufen und wird vom 1. August 2006 an durch den neuen Gründungszuschuss ersetzt. Bisherige Ich-AGs werden nur noch bis Ende 2006 gefördert, für Neugründungen gilt vom 1. August 2006 an der neue Gründungszuschuss. Bis dato war die Ich-AG wie folgt geregelt:
Ich-AG ist die Bezeichnung für einen Zuschuss zur Existenzgründung für Arbeitnehmer, die mit dem Schritt in die Selbstständigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Sie geht zurück auf einen Vorschlag der Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (Hartz-Kommission) zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit, vorgelegt im August 2002. Ziel ist es, die Schwarzarbeit von Arbeitslosen reduzieren.
Die Zuschüsse betragen im ersten Jahr nach Beendigung der Arbeitslosigkeit monatlich 600 Euro, im zweiten Jahr monatlich 360 Euro und im dritten Jahr monatlich 240 Euro. Die Zuschüsse werden nur gewährt, wenn und so lange das jährliche Einkommen bzw. der jährliche Gewinn 25.000 Euro nicht übersteigt. Sie sind sozialversicherungspflichtig und werden pauschal mit zehn Prozent versteuert.
Die Zuschüsse zur Ich-AG müssen vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit beim zuständigen Arbeitsamt beantragt werden. Die Zuschüsse sind ausgeschlossen, wenn die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit durch Überbrückungsgeld gefördert wird.
INSM
Das Reformportal

