Gesundheitsfonds
Der Gesundheitsfonds ist das zentrale Element der Gesundheitsreform. Ursprünglich war er für 2008 geplant. Am 5. Oktober 2006 einigte sich die Koalition jedoch darauf, die Einführung auf 2009 zu verschieben. In den Gesundheitsfonds sollen künftig die von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erhobenen Beiträge abgeführt werden. Zudem fließen die für das Gesundheitssystem bestimmten Steuermittel in den Fonds.
Die Kassen erhalten daraus anschließend für jeden Versicherten eine Pauschale. Krankenkassen, die viele Alte und Kranke als Mitglieder haben, werden besondere Zuschläge zu der Pauschale gewährt. Der Finanzausgleich zwischen den Kassen für unterschiedliche Belastungen ("Risikostrukturausgleich") geht somit auf den Gesundheitsfonds über. Krankenversicherungen, die trotzdem nicht mit dem Geld aus dem Fonds auskommen, können von ihren Mitgliedern einen zusätzlichen Beitrag verlangen. Dieser Zusatzbeitrag darf aber ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Versicherten nicht übersteigen und somit maximal 35 Euro im Monat betragen. Kassen, die Überschüsse erwirtschaften, können Beiträge zurückerstatten oder ihren Mitgliedern zusätzliche Leistungen gewähren.
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