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Grundgesetzänderung für Jobcenter gefordert

Mehrere Landesregierungen fordern, durch eine Grundgesetzänderung die Betreuung von Langzeitarbeitslosen aus einer Hand sicherzustellen.

Neben Hessens Ministerpräsident Roland Koch haben sich auch der saarländische Ministerpräsident Peter Müller und die rheinland-pfälzische Sozialministerin Malu Dreyer dafür ausgesprochen, die gemeinsame Trägerschaft der Jobcenter durch Arbeitsagentur und Kommunen beizubehalten. Dazu wäre eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich, denn das Bundesverfassungsgericht hatte die gemeinsame Verwaltung 1997 für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung verlangt.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer und Thüringes Arbeitsminister Matthias Machnig stellten sich gegen eine Grundgesetzänderung. Böhmer sagte, er könne sich "keine Lösung vorstellen, bei der eine Seite nur für die Geldbeschaffung und eine andere Seite nur für die Geldverteilung zuständig gemacht“ würde.
 

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