Und immer Streit um die „Rente mit 63“ – Warum nahezu alle Ökonomen für ihre Abschaffung sind
Es gibt wohl wenige Rentenreformen, über die in den letzten Jahren so viel gestritten wurde, wie über die abschlagsfreie „Rente mit 63“ nach 45 Beitragsjahren. Der Streit schien beendet und entschieden, nachdem die Rentenkommission der Bundesregierung geschlossen dafür votierte, sie auslaufen zu lassen. Doch nun flammt er wieder auf, nachdem die drei ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten Voigt, Kretschmer und Schulze in einem gemeinsamen Papier forderten, sie beizubehalten.
Unterstützung bekamen sie von SPD-Generalsekretär Klüssendorf und SPD-Ministerpräsidentin Anke Rehlinger – nachdem ihre Partei- und Amtskollegin Manuela Schwesig aus Mecklenburg-Vorpommern schon direkt nach Verkündigung des Kommissionsberichts öffentlich dagegen Stellung bezog. Die Fraktionsvorsitzenden der Regierungskoalition im Bundestag halten dagegen: Der Rentenkompromiss sei ein Gesamt-Kunstwerk, das komplett umgesetzt werden solle. Interessant daran: Der Streit ist ein rein politischer. In der Ökonomenzunft herrscht seltene Einigkeit – von Clemens Fuest bis Marcel Fratzscher: Die „Rente mit 63“ soll abgeschafft werden.
Zeit für eine kritische Bestandsaufnahme der kursierenden Argumente.
Hauptargument der Befürworter der „Rente mit 63“ ist ein moralisches Gerechtigkeitsargument. Sie vertreten die Meinung, dass 45 Beitragsjahre „genug“ seien, um abschlagsfrei in Rente zu gehen. Sie argumentieren, dass es um die Anerkennung von Lebensleistung gehe. Dies kann man so vertreten, die Frage lautet nur: Warum sind gerade 45 Jahre genug, um angemessenen Respekt vor Lebensleistung zu zeigen? Warum nicht 46? Oder nur 44?
Es gibt kein allgemeingültiges Urteil darüber, wie viele Beitragsjahre „genug“ sind. Es handelt sich dabei immer um eine subjektive politische Entscheidung, die mit Blick auf die Gesamtsituation zu treffen ist. Und zu dieser tragen neben der Anzahl der Beitragsjahre noch viele weitere Aspekte bei. Um nur einige wenige zu nennen: Wie viele Beitragszahler tragen eine Altersrente? Wie entwickelt sich die Rentenbezugsdauer (also wie lange beziehen Rentner durchschnittlich ihre Rente vom Renteneintritt bis zu Tod)? Wie hoch sind die Renten- und sonstigen Abgaben, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu zahlen haben und die die volkswirtschaftlichen Belastungen des Faktors Arbeit ausmachen?
Allein die Antworten auf diese drei Fragen zeigen, dass das deutsche Rentensystem unter gehörigem Druck steht. Aufgrund des demografischen Wandels tragen immer weniger Beitragszahler eine Altersrente. Auch werden diese immer länger bezogen. Und die Gesamtsozialversicherungsbeiträge sind schon weit entfernt von dem 40-Prozent-Ziel, das die Politik viele Jahre lang verfolgt und erreicht hat.
Aus diesem Grund soll das deutsche Rentensystem nach Willen der Rentenkommission umgebaut und um Kapitaldeckung in der Gesetzlichen Rente ergänzt werden. Um dies zu finanzieren und den weiteren Anstieg der Rentenbeiträge zu begrenzen, sollen u.a. Frühverrentungsanreize wie die „Rente mit 63“ abgeschafft werden, weil diese das System weiter verteuern. Laut Zahlen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund haben im vergangenen Jahr 28,3 Prozent aller Neurentner die Möglichkeit der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren genutzt (Löhr, 2026). Ihre Abschaffung würde laut Bertelsmann Stiftung gesamtfiskalische Einsparungen von knapp 10 Mrd. Euro je Geburtsjahrgang ermöglichen (Bach et al., 2026). Eine große Summe, die für einen Umbau der Rente genutzt werden könnte.
Vermutlich liegt hier der Grund für die seltene Einigkeit unter den Ökonomen. Die Ökonomie ist die Wissenschaft vom effizienten Einsatz von Gütern zur bestmöglichen Bedürfnisbefriedigung in einer Gruppe von Menschen, z.B. in einem Haushalt oder einer Volkswirtschaft. Die „Rente mit 63“ verursacht hingegen hohe Kosten für die Allgemeinheit – es profitiert aber nur eine relativ kleine Gruppe, die noch dazu überdurchschnittlich gut situiert sind.
U.a. der Sachverständigenrat weist darauf hin, dass die Profiteure der „Rente mit 63“ überdurchschnittlich häufig über stabile Erwerbsbiografien, einen guten Gesundheitszustand und vergleichsweise hohe Einkommen verfügen (Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 2023). Insofern ist sie also keine Unterstützung für sozial Benachteiligte und auch nicht für körperlich stark belastete Berufsgruppen, wie auch oftmals zu hören ist. Besonders geprägt hat dieses Argument die frühere Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, die oft von Dachdeckern wie ihrem Vater sprach.
Es sind also gerade nicht in erster Linie Härtefälle, die von der Regelung profitieren. Das wirft Fragen der Gerechtigkeit auf. Verabschiedet sich die Personengruppe mit bruchfreiem Karriereverlauf, gutem Einkommen und deswegen auch guten Renten früher als gesetzlich vorgesehen in den Ruhestand, muss das System von immer weniger anderen Beschäftigten am Laufen gehalten werden.
Übrigens auch von denen, die man vorgab mit der Regelung zu schützen: von Dachdeckern und anderen körperlich belastenden Berufen, die – solange sie noch arbeiten – höhere Beiträge für das Sonderprivileg der abschlagsfreien Frührentner zahlen.
Gleichzeitig verschärft die Regelung den bereits bestehenden Arbeits- und Fachkräftemangel. Gerade in einer alternden Gesellschaft werden erfahrene Arbeitskräfte zunehmend knapper – mit großen Effekten auf unseren Wohlstand. Die Wirtschaftsforschungsinstitute weisen in ihrer Gemeinschaftsprognose darauf hin, dass unser Potenzialwachstum (also wie viel wir in einem normalen Jahr wachsen können) bis Ende des Jahrzehnts auf 0 absinkt (Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose, 2026). Dadurch schränken sich private und öffentliche Handlungsspielräume immer weiter ein, was Verteilungskämpfe verschärft. Auch vor diesem Hintergrund erscheint es wenig überzeugend, einen früheren Austritt aus dem Erwerbsleben staatlich pauschal zu privilegieren.
Dazu passt ein weiterer Befund: Altersrentner, welche die „Rente mit 63“ nutzen, bleiben überdurchschnittlich häufig auch nach Renteneintritt erwerbstätig, meist in Form geringfügiger Beschäftigung (Bach et al., 2026). Das spricht dafür, dass die Regelung vielfach nicht aus gesundheitlicher Notwendigkeit in Anspruch genommen wird. Für Menschen, die nicht länger arbeiten können, bestehen bereits heute mit der Erwerbsminderungsrente besondere Schutzmechanismen. Zudem sollen nach den Vorschlägen der Rentenkommission künftig neue Härtefallregelungen geschaffen werden (Alterssicherungskommission, 2026).
Die ostdeutschen Regierungschefs argumentieren weiter, die „Rente mit 63“ würde der besonderen Situation im Osten Deutschlands Rechnung tragen. Dort hätten viele Menschen früh zu arbeiten angefangen. Noch dazu wären dort Privat- und Betriebsrenten weniger stark verbreitet, sodass man sich dort Abschläge durch eine Quersubventionierung durch andere Rentenarten weniger leisten könne als im Westen (Lieber, 2026).
Hier ist zunächst zu relativieren, dass bei den Neuverrentungen nicht wesentlich mehr Ostdeutsche als Westdeutsche von der abschlagsfreien Frührente Gebrauch machen. Bei früheren Generationen war das anders, da Ostdeutsche mit Erwerbsbiografie in der DDR u.a. deswegen mehr Beitragsjahre angerechnet bekamen, weil es keine offizielle Arbeitslosigkeit wie in Westdeutschland gab. Doch der Rentenbestand wäre von einer Reform nicht betroffen. 2024 haben 27,4 Prozent der Neurentner in Ostdeutschland die abschlagsfreie Frührente bezogen. In Westdeutschland war der Anteil mit 23,5 Prozent nicht wesentlich geringer (Börsch-Supan & Ruland, 2026).
Aber auch die stärkere Abhängigkeit vieler Menschen im Osten von der ersten Säule aufgrund einer geringeren Verbreitung von Betriebs- und Privatrenten spricht vor allem für die Notwendigkeit einer verlässlichen Alterssicherung, nicht aber zwingend für einen vorzeitigen abschlagsfreien Renteneintritt. Im Gegenteil: Gerade weil die gesetzliche Rente für viele die wichtigste Einkommensquelle im Alter ist, muss ihre langfristige Finanzierbarkeit gesichert werden. Angesichts der demografischen Entwicklung wird diese Aufgabe zunehmend anspruchsvoller. Außerdem relativiert ein Blick auf die Einkommenslage im Alter das Argument der besonderen Benachteiligung: Die Armutsgefährdungsquote von Senioren ab 65 Jahren liegt in Ostdeutschland mit 18,4 Prozent sogar unter dem westdeutschen Wert von 19,7 Prozent (Statista Research Department, 2025).
Bei einem solch ganzheitlichen Blick auf das Rentensystem erscheint auch ein weiteres Argument, das oftmals zu hören ist, wenig überzeugend. So heißt es verschiedentlich, dass Personen, die nicht studieren und früh anfangen zu arbeiten, einen gewissen Vorteil bei der Verrentung gegenüber denjenigen haben sollten, die lange studieren und spät ins Berufsleben einsteigen. Jedoch lebt ein freiheitliches Land von freien individuellen Lebensentscheidung – und dass anschließend auch die Konsequenzen daraus zu tragen sind. Wenn eine Person aufgrund eines längeren Studiums später anfängt zu arbeiten, wird sie diese kürzere Einzahlungszeit hoffentlich mit einem höheren Gehalt und höheren Rentenbeiträgen ausgleichen. Falls nein, wird sie allein schon durch eine geringere Rente schlechter gestellt als derjenige, der nach einer Lehre viele Jahre konstant eingezahlt hat.
Zuletzt wird gegen eine Abschaffung häufig auch noch eine Art Vertrauensschutz ins Feld geführt. Tatsächlich haben viele Beschäftigte ihre Ruhestandsplanung auf die bestehende Regelung ausgerichtet. Vertrauensschutz und Verlässlichkeit sind wichtig, lassen sich jedoch durch angemessene Übergangsfristen und Bestandsschutz für rentennahe Jahrgänge gewährleisten.
Wie dieser Text argumentiert auch die Rentenkommission in ihrem Bericht für einen ganzheitlichen Blick auf das Rentensystem, das versucht einen Kompromiss zwischen allen Betroffenengruppen herzustellen. Deswegen versteht sich der Abschlussbericht mit seinen 33 Empfehlungen als Gesamt-Vorschlag, der in Gänze umgesetzt werden sollte. Wer einzelne, politisch besonders populäre Regelungen herausgreift und für unantastbar erklärt, gefährdet nicht nur die politische Kompromissfindung, sondern auch eine faire Lastenverteilung der demografischen Kosten. Das begonnene Rosinenpicken ist für eine nachhaltige Reform der Alterssicherung daher der falsche Weg.
Quellen:
- (2026). Bericht der Alterssicherungskommission: 33 Empfehlungen zur Reform der Alterssicherung. Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
- Bach, S., Geyer, J., Haan, P., & Harder, L. (2026). Abschaffung der abschlagsfreien Frühverrentung: Analyse der fiskalischen Einsparungen und Beschäftigungseffekte. Bertelsmann Stiftung. https://doi.org/10.11586/2026073
- Börsch-Supan, A. & Ruland, F. (2026, 7. August). Kretschmer und Co. wissen wohl nicht, was sie fordern. Frankfurter Allgemeine Zeitung.
- Lieber, J. (2026, 3. August). Aus für „Rente mit 63“: Was das für den Osten bedeuten würde. ZDFheute.
- Löhr, J. (2026). Und plötzlich bröckelt der Rentenkompromiss. Frankfurter Allgemeine Zeitung.
- Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose. (2026). Energiepreisschock überlagert Fiskalimpuls: Wachstumskräfte versiegen. Gemeinschaftsdiagnose Frühjahr 2026. Ifo Institut Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V.
- Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. (2023). Wachstumsschwäche überwinden – In die Zukunft investieren: Jahresgutachten 2023/24.
- Statista Research Department. (2025, 16. September). Armutsgefährdungsquote von Senioren in Deutschland nach Geschlecht und West / Ost im Jahr 2024. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1447428/umfrage/armutsgefaehrdungsquoten-von-senioren-in-ost-und-westdeutschland-nach-geschlecht/
Autor:

Dr. Stefan Schöncke ist promovierter Ökonom. Er arbeitete mehr als fünf Jahre als wirtschaftspolitischer Referent im Bundestagsbüro von Dr. Carsten Linnemann MdB, CDU. Nach zwei Jahren als Unternehmensberater leitet er seit Anfang 2025 das volkswirtschaftliche Team der INSM.












