Gesetzesentwurf: Regierung will 2027 Gesundheitskosten um 16,3 Milliarden Euro senken

Die Bundesregierung hat sich weitgehend auf einen Gesetzentwurf zur Reform der gesetzlichen Krankenkassen geeinigt. Das Paket soll 2027 ein Entlastungsvolumen von 16,3 Milliarden Euro erreichen und damit das erwartete Defizit von 15 Milliarden Euro decken. Ziel ist es, den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus durchschnittlichem Zusatzbeitrag stabil zu halten. Bis 2030 soll das Entlastungsvolumen auf 38,3 Milliarden Euro steigen. Allerdings reicht das Paket nach aktueller Planung nur in den ersten beiden Jahren aus, um die Finanzlücke vollständig zu schließen. Für 2029 und 2030 bleibt eine Deckungslücke, die durch spätere Strukturreformen geschlossen werden soll. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf wurden mehrere Maßnahmen abgeschwächt: Das Krankengeld soll nicht gekürzt werden, Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung fallen geringer aus. Zugleich bleibt die außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 3.600 Euro pro Jahr geplant. Ab 2028 soll zudem eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke eingeführt werden.

Quelle: Reuters

Rente und Soziales – Hilfe zur Selbsthilfe in der Sozialen Marktwirtschaft

Die Gesellschaft hilft jenen, die sich nicht selbst helfen können. Dies ist ein zentrales Element der Sozialen Marktwirtschaft. Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft will das Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe" stärken. Ansprüche auf Rundum-Absicherung sind schwer finanzierbar. Private Vorsorge ist ein wichtiger zusätzlicher Pfeiler. Klar ist aber auch: Die Solidarität mit den Bedürftigen der Gesellschaft ist Kern der Sozialen Marktwirtschaft.